Regionales Integrationskonzept
In der sonderpädagogischen Förderung hat sich in den letzten Jahren in Niedersachsen viel verändert. Der Gedanke der Inklusion, d.h. mehr gemeinsamer Unterricht und gemeinsame Erziehung von allen Kindern, fordert eine enge Zusammenarbeit von Förderschulen und Grund- und Hauptschulen.
Die Veränderung in der pädagogischen Arbeit ist vor dem Hintergrund der UN-Konvention 42 von 2006 zu sehen. Diese verlangt, dass allen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am schulischen Leben an ihrem Wohnort ermöglicht werden muss. Da es noch keine Gesetzesvorlagen für die Umsetzung dieser UN-Konvention gibt, stellt das RK eine mögliche Form der Zusammenarbeit dar.
Die allgemeinen und gemeinsamen Aufgaben im Rahmen der präventiven und integrativen Arbeit der Grundschul- und Förderschullehrkräfte umfassen bei Schülerinnen und Schülern mit Lernstörungen, Teilleistungsschwächen oder/und Problemen im Verhalten folgende Bereiche der Lernentwicklung:
- Wahrnehmung,
- Emotionalität,
- Motorik,
- Kognition und
- Sprachliche Kommunikation.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in strukturierten Lernsituationen gefördert werden. In diesen Lernsituationen können Schwächen in den genannten elementaren Bereichen der Lernentwicklung entdeckt und behoben werden.
Die Arbeit der Förderschullehrkraft kann folgende Bereiche umfassen:
- die unterrichtlich integrierende Tätigkeit
- die Beratung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Eltern
- eine begleitende Diagnostik
- die gemeinsame Erarbeitung von schulischen und individuellen Förderkonzepten.
Im Schuljahr 2010/11 stellte die GS Hanstedt beim Kultusministerium den Antrag zur Einführung des Regionalen Konzeptes (RK) für die Klassen 1 bis 4. Die Berechnungsgrundlage sieht vor, dass Grundschulen für jede Klasse zwei Förderschullehrerstunden erhalten. Das Regionale Konzept wurde für die GS Hanstedt zum Schuljahr 2011/12 zunächst für die Klasse 1 und 2 bewilligt. Damit bekam die Grundschule insgesamt acht Förderschullehrerstunden um das Konzept umzusetzen. Wie im Regionalen Konzept der Birkenschule festgelegt, wird über den Einsatz der zugewiesenen Stunden in den Grundschulen entschieden. An dieser Entscheidung sind die dort tätigen Förderschullehrkräfte zu beteiligen.
Die Birkenschule versuchte nach der Genehmigung der Stunden für das RK an den einzelnen Grundschulen einen Weg zu finden, die Förderschullehrkräfte in das Regionale Konzept einzubinden und gleichzeitig weitere notwendige Aufgabenbereiche abzudecken. Das Ergebnis sieht für die Grundschule Hanstedt so aus, dass selbst bei vollständiger RK-Stundenanzahl die Förderschullehrkraft noch an einem weiteren Standort tätig sein muss. Aus diesem Grund ist die Förderschullehrkraft nur an bestimmten Tagen an der Grundschule in Hanstedt tätig.
Es wurde mit allen Beteiligten der Einsatz der Förderschullehrkraft an der Grundschule besprochen und weitgehend festlegt. An dieser Stelle bekam die Umsetzung des RK in der Grundschule in Hanstedt eine individuelle und den Bedürfnissen dieser Schule, ihrer Schülerinnen und Schülern und der Lehrkräften angepasste Ausprägung. Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass die gemeinsame Arbeit im Rahmen des RK regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst oder verändert werden muss.
Dieses Konzept und damit das Regionale Konzept (RK) an der Grundschule in Hanstedt ist auf der Grundlage des Regionalen Konzeptes für den Landkreis Harburg Einzugsgebiet der Birkenschule Buchholz (erstellt durch die RK-Arbeitsgruppe an der Birkenschule) entstanden.