Individuelle Lernentwicklung und Leistungsbewertung
(Bezug: Erlass des MK vom 3.2.2004 „Die Arbeit in der Grundschule“ und Zeugnisbestimmungen für allgemeinbildende Schulen vom 19.10.2006)
Jeder Schüler hat ein Anrecht auf die Anerkennung seines individuellen Lernfortschrittes. Er wird dabei in seiner Gesamtpersönlichkeit anerkannt und seinen Leistungen entsprechend gefördert und gefordert. Die individuelle Lern- und Leistungsbereitschaft soll dabei weiterentwickelt und erfolgreiches Lernen ermöglicht werden.
In den ersten Schulwochen dokumentieren die Lehrkräfte zunächst die Lernausgangslage eines jeden Kindes, um anschließend eine individuelle Förderung für jedes Kind einleiten zu können.
Im ersten und zweiten Schuljahr liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung auf der unmittelbaren Schülerbeobachtung.
Im Laufe des zweiten Schuljahres kommen kurze schriftliche Lernkontrollen hinzu, so dass die mündliche und schriftliche Bewertung von den Lehrkräften vorgenommen werden kann.
In der ersten und zweiten Klasse bestehen die Zeugnisse aus verbalen Beurteilungen zu den Leistungsständen in den jeweiligen Lehrgängen. Ab der dritten Klasse erhalten die Schüler Notenzeugnisse.
Der Lernzuwachs eines jeden Schülers werden in den von unserer Schule festgelegten Dokumentationen zur Individuellen Lernentwicklung mindestens zweimal im Schuljahr festgehalten und mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Auch die Stellungnahme der Schüler muss in der Dokumentation berücksichtigt werden.
In den Fachkonferenzen wurde die Zensurengebung für die Klassen 3 und 4 detailliert festgelegt (Stand: ab dem Schuljahr 2006/07) und wird an unserer Schule wie folgt angewendet: